Kurz gesagt
Ihr zahlt einen Teil an, den Rest über 24 Monate. Ohne Zinsen, ohne Bearbeitungsgebühr, ohne Aufschlag auf den Preis. Der Gesamtbetrag ist derselbe wie bei Einmalzahlung — das ist der ganze Punkt. Gilt für Websites, Portale, Apps und Relaunch.
Wie viel ihr anzahlt
Je größer das Projekt, desto kleiner der Anteil, den ihr vorab aufbringen müsst. Der Grund ist schlicht: Bei einem großen Projekt trägt schon die monatliche Rate genug, bei einem kleinen wäre sie sonst zu niedrig, um den Aufwand abzudecken.
| Projektsumme | Anzahlung | vorab | Monatsrate | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 12.000 € | 30 % | 3.600 € | 350 € | 12.000 € |
| 6.000 € | 40 % | 2.400 € | 150 € | 6.000 € |
| 2.900 € | 50 % | 1.450 € | 60 € | 2.900 € |
Warum wir das machen
Weil wir immer wieder Betriebe erlebt haben, die genau wussten, was ihnen ihre alte Website kostet — und trotzdem nichts ändern konnten, weil vier- oder fünftausend Euro auf einen Schlag nicht drin waren. Für uns ist das ein Auftrag, der sonst nicht zustande kommt. Für euch ist es der Unterschied zwischen „irgendwann“ und „diesen Monat“.
Wir verdienen daran nichts zusätzlich. Wir verdienen daran, dass ihr zwei Jahre lang Kunde bleibt und die Betreuung mitläuft. Das ist die ehrliche Antwort auf die Frage, wo der Haken ist.
Was dafür gilt
- Die Website oder Anwendung bleibt für die gesamten 24 Monate in Betrieb.
- Bei Websites, Portalen und Apps läuft ein Betreuungsvertrag für dieselben 24 Monate mit. Er kostet dasselbe wie ohne Finanzierung — wir schlagen nichts auf. Bei reinen Grafik- und Druckaufträgen entfällt er.
- Die Anzahlung ist vor Projektbeginn fällig, die erste Rate im Monat nach der Abnahme.
- Bleiben zwei Raten offen, wird der Restbetrag fällig. Das steht im Vertrag und ist der einzige Punkt, an dem es unangenehm wird.
- Ihr könnt jederzeit vorzeitig ablösen. Es gibt keine Vorfälligkeitsentschädigung, weil es keine Zinsen gibt, die uns entgehen könnten.
Und was dagegen spricht
Wir schreiben das hier hin, weil es sonst niemand tut. Die Ratenzahlung ist nicht für alle die bessere Wahl.
- Ihr bindet euch für zwei Jahre. Wer das Geld hat, fährt mit der Einmalzahlung freier — dann könnt ihr die Betreuung nach dem ersten Jahr kündigen.
- Die Betreuung ist bei dieser Variante Pflicht, sonst nicht. Rechnet sie in eure Gesamtkosten ein, nicht nur die Rate.
- Wir prüfen vor Vertragsschluss kurz, ob der Betrieb die Raten tragen kann. Das ist keine Schufa-Abfrage, sondern ein Gespräch — aber wir sagen auch ab.
Wofür es nicht gilt
Die Ratenzahlung deckt einmalige Bauleistungen ab. Laufende Kosten könnt ihr nicht stunden, weil sie ohnehin monatlich anfallen — dort gäbe es nichts zu finanzieren.
- Laufende Suchmaschinenbetreuung — wird ohnehin monatlich abgerechnet
- Laufende Betreuung und Wartung
- Google-Anzeigen und Werbebudget
- Hosting und Domain
Wenn ihr gerade gründet
Zur Ehrlichkeit gehört auch das: Ein Widerrufsrecht habt ihr hier nicht. Die Verbraucherschutzvorschriften für Kredite setzen einen entgeltlichen Vertrag voraus (§ 491 Abs. 2 BGB) — unsere Stundung ist zinsfrei, also greifen sie nicht. Auch § 513 BGB hilft Existenzgründern hier nicht weiter, weil er nur die §§ 491 bis 512 erstreckt. Anders liegt es nur, wenn ihr als Privatperson bestellt und nicht als Betrieb: Dann gilt § 515 in Verbindung mit § 514 Abs. 2 BGB, und ihr könnt binnen 14 Tagen widerrufen. Wir sagen euch vor Vertragsschluss, welcher Fall bei euch vorliegt.
Die Alternative ohne Raten
Wenn ihr überhaupt kein Geld einsetzen wollt, gibt es bei uns noch einen zweiten Weg: die Umsatzbeteiligung. Dabei entfallen die Baukosten ganz, und wir werden über einen Anteil am Umsatz bezahlt. Das ist teurer, wenn es gut läuft, und günstiger, wenn es nicht läuft. Welcher Weg zu euch passt, hängt davon ab, wie sicher ihr euch seid — nicht davon, was wir lieber hätten.
Rechnet euren Preis zuerst aus: Was kostet eine Website? — die Rate steht dort direkt unter dem Festpreis.