Kurz gesagt

Ihr zahlt einen Teil an, den Rest über 24 Monate. Ohne Zinsen, ohne Bearbeitungsgebühr, ohne Aufschlag auf den Preis. Der Gesamtbetrag ist derselbe wie bei Einmalzahlung — das ist der ganze Punkt. Gilt für Websites, Portale, Apps und Relaunch.

Wie viel ihr anzahlt

Je größer das Projekt, desto kleiner der Anteil, den ihr vorab aufbringen müsst. Der Grund ist schlicht: Bei einem großen Projekt trägt schon die monatliche Rate genug, bei einem kleinen wäre sie sonst zu niedrig, um den Aufwand abzudecken.

ProjektsummeAnzahlungvorabMonatsrateGesamt
12.000 €30 %3.600 €350 €12.000 €
6.000 €40 %2.400 €150 €6.000 €
2.900 €50 %1.450 €60 €2.900 €
Beispiele, netto. Die letzte Rate weicht um wenige Euro ab, damit die Summe genau aufgeht.

Warum wir das machen

Weil wir immer wieder Betriebe erlebt haben, die genau wussten, was ihnen ihre alte Website kostet — und trotzdem nichts ändern konnten, weil vier- oder fünftausend Euro auf einen Schlag nicht drin waren. Für uns ist das ein Auftrag, der sonst nicht zustande kommt. Für euch ist es der Unterschied zwischen „irgendwann“ und „diesen Monat“.

Wir verdienen daran nichts zusätzlich. Wir verdienen daran, dass ihr zwei Jahre lang Kunde bleibt und die Betreuung mitläuft. Das ist die ehrliche Antwort auf die Frage, wo der Haken ist.

Was dafür gilt

Und was dagegen spricht

Wir schreiben das hier hin, weil es sonst niemand tut. Die Ratenzahlung ist nicht für alle die bessere Wahl.

Wofür es nicht gilt

Die Ratenzahlung deckt einmalige Bauleistungen ab. Laufende Kosten könnt ihr nicht stunden, weil sie ohnehin monatlich anfallen — dort gäbe es nichts zu finanzieren.

Wenn ihr gerade gründet

Zur Ehrlichkeit gehört auch das: Ein Widerrufsrecht habt ihr hier nicht. Die Verbraucherschutzvorschriften für Kredite setzen einen entgeltlichen Vertrag voraus (§ 491 Abs. 2 BGB) — unsere Stundung ist zinsfrei, also greifen sie nicht. Auch § 513 BGB hilft Existenzgründern hier nicht weiter, weil er nur die §§ 491 bis 512 erstreckt. Anders liegt es nur, wenn ihr als Privatperson bestellt und nicht als Betrieb: Dann gilt § 515 in Verbindung mit § 514 Abs. 2 BGB, und ihr könnt binnen 14 Tagen widerrufen. Wir sagen euch vor Vertragsschluss, welcher Fall bei euch vorliegt.

Die Alternative ohne Raten

Wenn ihr überhaupt kein Geld einsetzen wollt, gibt es bei uns noch einen zweiten Weg: die Umsatzbeteiligung. Dabei entfallen die Baukosten ganz, und wir werden über einen Anteil am Umsatz bezahlt. Das ist teurer, wenn es gut läuft, und günstiger, wenn es nicht läuft. Welcher Weg zu euch passt, hängt davon ab, wie sicher ihr euch seid — nicht davon, was wir lieber hätten.

Rechnet euren Preis zuerst aus: Was kostet eine Website? — die Rate steht dort direkt unter dem Festpreis.