Für Startups bauen wir die komplette Website, bezahlt werden 30 % des Festpreises. Die übrigen 70 % werden zu einer Beteiligung. Was dein Startup wert ist, sehen wir uns vorher gemeinsam an — der Rechner zeigt dir vorab, über welche Größenordnung wir sprechen. Und er zeigt dir auch, wann du besser die Finger davon lässt.
Du gründest und hast nicht das ganze Budget für die Website? Dann zahl 30 % — über den Rest reden wir als Beteiligung. Wir investieren damit in dich, und du gibst dafür etwas ab, das teuer werden kann, wenn es gut läuft.
| Position | von | bis |
|---|---|---|
| Anzahlung bei Auftragsbeginn (30 %) | 2.400 | 2.400 |
| Offener Betrag, über den wir reden | 5.600 | 5.600 |
| Angenommene Bewertung (pre-money) | 200.000 | 200.000 |
| Ein Prozent dieser Bewertung entspricht | 2.000 | 2.000 |
| Festpreis der Website (unverändert) | 8.000 | 8.000 |
Virtuelle Beteiligung: kein Notar, keine Eintragung, keine Gesellschafterrechte für uns. Ausgezahlt wird erst bei einem Verkauf oder einer Gewinnausschüttung — vorher fließt kein Geld. Das ist unser Standardweg, weil er als einziger nicht mehr Kosten verursacht, als er bewegt.
Bei einer angenommenen Bewertung von 200.000 € entspricht der offene Betrag rechnerisch rund 2,2 % bis 4,0 % der Anteile, in der Mitte 2,8 %. Die Spanne kommt daher, dass eine Bewertung eine Annahme ist: Liegt sie 30 % höher oder niedriger, verschiebt sich der Prozentsatz entsprechend.
Anteile direkt gegen Dienstleistung gehen bei GmbH und UG nicht: § 5 Abs. 4 GmbHG verlangt für Sacheinlagen Vermögensgegenstände mit feststellbarem Wert, eine Dienstleistungsverpflichtung gehört nach herrschender Meinung nicht dazu. Wir verrechnen unsere Rechnung auch nicht mit einer Bareinlage — das wäre eine verdeckte Sacheinlage nach § 19 Abs. 4 GmbHG, und das Risiko läge bei dir.
Das ist keine Anlageberatung. Wir sagen nicht, dass sich eine Beteiligung lohnt, und versprechen keine Rendite. Ob dieser Weg für dich richtig ist, klärst du mit deiner Rechts- und Steuerberatung.
Sollen wir uns dein Startup ansehen?
Zwanzig Minuten, in denen wir dir sagen, ob wir daran glauben — und wenn nicht, warum nicht. Ein Nein ist dabei ein häufiges Ergebnis und kein schlechtes: Dann kennst du wenigstens unsere Sicht, bevor du Anteile abgibst.
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Das PDF enthält deine Auswahl, den Garantiepreis und das Gültigkeitsdatum — ohne dass du Kontaktdaten hinterlassen musst.
Das Ergebnis ist eine Orientierung auf Basis öffentlich belegter Marktdaten, kein Angebot.
Woher die Zahlen kommen (9 Quellen)
- Ob eine Dienstleistungsverpflichtung sacheinlagefähig ist, ist keine Frage eines Gesetzeswortlauts, sondern der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur. Wir geben sie wieder, wir entscheiden sie nicht.
- Die Höhe der Notarkosten hängt am Geschäftswert und lässt sich nicht seriös pauschal angeben. Der Notar nennt sie vorab — deshalb steht hier keine Zahl.
- Die Bewertung eines Startups ist keine Rechengröße, sondern ein Verhandlungsergebnis. Jeder Prozentsatz in diesem Rechner steht und fällt mit einer Annahme, die du selbst eingibst.
- Die berufsrechtlichen Ausschlüsse stammen aus data/modelle.php (Rechercheauftrag G-W) und gelten dort für die Umsatzbeteiligung. Für eine Beteiligung am Unternehmen bleiben sie unverändert bestehen.
- www.gesetze-im-internet.de belegt: § 5 Abs. 4 GmbHG: Sacheinlagen müssen im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden; Vermögensgegenstand mit feststellbarem Wert nötig
- www.gesetze-im-internet.de belegt: § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG: Bei der Unternehmergesellschaft sind Sacheinlagen ausgeschlossen
- www.gesetze-im-internet.de belegt: § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG: notarielle Form für Abtretung und Abtretungsverpflichtung
- www.gesetze-im-internet.de belegt: § 19 Abs. 4 GmbHG: verdeckte Sacheinlage befreit nicht von der Einlagepflicht
- www.gesetze-im-internet.de belegt: GNotKG: Notargebühren richten sich nach dem Geschäftswert
- www.gesetze-im-internet.de belegt: § 19 InsO: Überschuldung — Darlehen zählt ohne Rangrücktritt mit
- www.gesetze-im-internet.de belegt: § 49b Abs. 3 BRAO: Verbot der Gebührenteilung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- www.gesetze-im-internet.de belegt: § 9 StBerG: Verbot der Gebührenabgabe in der Steuerberatung
- www.gesetze-im-internet.de belegt: § 34d Abs. 2 GewO: Versicherungsberatung, Trennung von Vermittlung und Beratung
Alle Quellen abgerufen am 25.07.2026. Preise netto.
Das Modell in einem Absatz
Du zahlst 30 % des Festpreises bei Auftragsbeginn. Die restlichen 70 % stellen wir dir nicht in Rechnung — sie werden zu einer Beteiligung an deinem Startup. Wir sehen uns vorher an, was du vorhast und was es unserer Einschätzung nach wert ist. Wenn wir nicht daran glauben, sagen wir ab und nennen dir den normalen Festpreis.
Warum es nicht einfach „Anteile für die Website“ heißt
Weil das bei einer GmbH und bei einer UG so nicht geht. § 5 Abs. 4 GmbHG verlangt für Sacheinlagen Vermögensgegenstände mit feststellbarem Wert; eine Dienstleistungsverpflichtung gehört nach herrschender Meinung nicht dazu. Bei der UG sind Sacheinlagen ohnehin ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG). Wer dir „Anteile für Arbeit“ verspricht, verspricht etwas, das der Notar nicht beurkundet. Deshalb gibt es drei Wege, die funktionieren — und du suchst dir aus, welcher zu deiner Lage passt.
1. Virtuelle Beteiligung (VSOP) — unser Standard
Ein Vertrag, kein Anteil. Wir bekommen erst dann Geld, wenn du selbst welches siehst: beim Verkauf des Unternehmens oder bei einer Gewinnausschüttung. Schriftlicher Vertrag. Kein Notar, keine Eintragung, keine Gesellschafterliste.
- Dafür: Keine Notarkosten und keine Eintragung — bei den Beträgen, um die es hier geht, ist das der entscheidende Punkt.
- Dafür: Wir bekommen keine Gesellschafterrechte: kein Stimmrecht, kein Sitz am Tisch. Du entscheidest weiter allein.
- Dafür: Deine Gesellschafterliste bleibt unverändert. Spätere Investoren stolpern nicht über einen Dienstleister im Cap Table.
- Dafür: Funktioniert bei GmbH, UG, GbR und auch schon vor der Gründung.
- Dafür: Jederzeit ablösbar: Du zahlst den offenen Betrag, der Vertrag endet.
- Dagegen: Wir bekommen nur bei Verkauf oder Ausschüttung etwas. Bei den meisten Startups passiert weder das eine noch das andere — das Risiko liegt dann bei uns.
- Dagegen: Es gibt kein Gesetz, das Vertragslücken füllt. Alles, was gelten soll, muss im Vertrag stehen — auch der Fall, dass ihr das Unternehmen nur teilweise verkauft.
- Dagegen: Für dich fühlt es sich nach weniger an als ein echter Anteil. Für uns ist es das auch.
- Dagegen: Die steuerliche Behandlung der Auszahlung klärt deine Steuerberatung — sie hängt an der Ausgestaltung, nicht an unserem Vertragsmuster.
2. Wandeldarlehen
Der offene Betrag bleibt als Darlehen stehen und wandelt bei der nächsten Finanzierungsrunde zu deren Bedingungen in echte Anteile. Darlehensvertrag. Je nach Ausgestaltung braucht die spätere Wandlung die notarielle Form, weil dahinter eine Kapitalerhöhung oder eine Abtretung steht.
- Dafür: In der Startup-Welt üblich. Investoren kennen das Instrument und müssen nichts erklärt bekommen.
- Dafür: Die Bewertung muss heute nicht festgelegt werden — die Finanzierungsrunde erledigt das für uns beide.
- Dafür: Kommt keine Runde, bleibt es ein Darlehen und kann schlicht zurückgezahlt werden.
- Dafür: Kein Notar, solange nicht gewandelt wird.
- Dagegen: Es ist Fremdkapital: eine Verbindlichkeit in deiner Bilanz, keine Einlage. Wer knapp bei Kasse ist, verschiebt das Problem nur.
- Dagegen: Ohne Rangrücktritt zählt das Darlehen bei der Prüfung der Überschuldung mit (§ 19 InsO). Darüber muss vorher gesprochen werden.
- Dagegen: Wir werden später zu Bedingungen Gesellschafter, die heute niemand kennt — auch das ist ein Risiko, für dich wie für uns.
- Dagegen: Wandelt es, fallen die Notarkosten trotzdem an, nur später.
Wenn du gerade gründest: Ob dir hier Verbraucherschutz zusteht, hängt an zwei Fragen. Erstens: Nimmst du das Darlehen als Privatperson auf, weil du gerade gründest? Dann erstreckt § 513 BGB die Kreditvorschriften bis 75.000 € auf dich. Nimmt die schon bestehende GmbH es auf, gilt das nicht. Zweitens: Ist das Darlehen entgeltlich? Ein völlig zinsloses fällt heraus (§ 491 Abs. 2 BGB) — ein Wandlungsabschlag ist aber ein geldwerter Vorteil und kann es entgeltlich machen. Fallen beide Antworten so aus, brauchst du vorvertragliche Angaben und ein Widerrufsrecht. Wir klären das vor Vertragsschluss und belehren dich im Zweifel lieber einmal zu viel.
3. Echte Geschäftsanteile
Wir bekommen einen echten Anteil an der Gesellschaft, eingetragen in der Gesellschafterliste. Sinnvoll erst ab einer Größenordnung, bei der die Notarkosten nicht den halben Betrag auffressen. Notarielle Beurkundung, zwingend: § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG. Wir kaufen dabei einen bestehenden Anteil aus deinem Bestand und verrechnen den Kaufpreis mit unserer offenen Forderung — wir zeichnen keine neuen Anteile.
- Dafür: Klar und endgültig. Was uns gehört, steht in der Gesellschafterliste und nicht in einer Nebenabrede.
- Dafür: Wir sitzen wirklich mit im Boot — mit Stimmrecht, Auskunftsrecht und Gewinnanspruch.
- Dafür: Für dich der stärkste Beleg, dass wir an die Sache glauben: Wir tragen dasselbe Risiko wie du.
- Dagegen: Der Notar ist Pflicht. Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert (GNotKG) und fallen zusätzlich an — bei kleinen Beteiligungen meist im dreistelligen, bei größeren im vierstelligen Bereich.
- Dagegen: Wir reden mit. Bei jeder Gesellschafterentscheidung, auch bei denen, die dir unangenehm sind.
- Dagegen: Späteren Investoren gefällt ein Dienstleister im Cap Table selten. Das kann eine Runde verkomplizieren.
- Dagegen: Anteile zurückzuholen ist teuer und braucht wieder einen Notar. Was einmal abgetreten ist, ist abgetreten.
Was wir ausdrücklich nicht machen
Naheliegend wäre: Wir zeichnen Anteile gegen Bareinlage und verrechnen diese Einlage anschließend mit unserer Rechnung. Genau das ist der Fall der verdeckten Sacheinlage nach § 19 Abs. 4 GmbHG.
- Der Gesellschafter wird von seiner Einlagepflicht nicht befreit — er schuldet die Einlage trotzdem.
- Angerechnet wird nur der Wert eines Vermögensgegenstands. Eine Dienstleistung ist keiner, es bliebe also nichts anzurechnen.
- Das Risiko trägt der Gründer, nicht der Dienstleister. Deshalb ist es kein Angebot, sondern eine Falle.
Deshalb läuft bei uns entweder alles rein vertraglich (VSOP), oder wir kaufen einen bestehenden Anteil aus deinem Bestand und verrechnen den Kaufpreis. Die Kapitalaufbringung der Gesellschaft bleibt dabei unberührt.
Was der Notar kostet und wer ihn zahlt
Die Abtretung von Geschäftsanteilen und die Verpflichtung dazu bedürfen nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG der notariellen Beurkundung. Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert und ergeben sich aus dem GNotKG. Bei kleinen Beteiligungen liegen sie meist im dreistelligen, bei größeren im vierstelligen Bereich. Eine belastbare Zahl nennt dir der Notar vorab — wir schätzen sie hier nicht. Unser Vorschlag: Wir teilen die Notarkosten je zur Hälfte. Das steht im Vertrag, bevor jemand einen Termin macht — und nicht in der Rechnung danach.
Was dafür gilt
- 30 % des Festpreises sind bei Auftragsbeginn fällig. Ohne diesen Teil fangen wir nicht an.
- Wir sehen uns vorher an, was das Startup ist: Geschäftsmodell, Zahlen soweit vorhanden, Team, Markt. Das ist keine Formalie — wir sagen auch ab.
- Die Bewertung wird gemeinsam festgelegt und im Vertrag festgehalten. Sie ist eine Annahme, und wir schreiben sie als solche hin.
- Der Betreuungsvertrag Basis läuft parallel (49 € im Monat). Hosting, Sicherung und Erreichbarkeit hängen nicht am Erfolg des Startups.
- Ablösung jederzeit möglich: Du zahlst den offenen Betrag, die Beteiligung endet.
- Vor Vertragsschluss liest deine Rechtsberatung mit. Wir schicken den Entwurf, ohne dass du danach fragen musst.
Wann du das nicht machen solltest
Wir schreiben das hier hin, weil es sonst niemand tut. Anteile abzugeben ist teurer als jeder Zins, wenn dein Startup erfolgreich wird. Das ist kein Kleingedrucktes, sondern der Kern der Sache.
- Wenn dein Startup erfolgreich wird, ist das der teuerste Weg. Ein Anteil, der heute ein paar tausend Euro wert ist, kostet dich später einen Prozentsatz von allem. Bei einer Bewertung von 10 Millionen ist ein Prozent 100.000 € — für eine Website, die 8.000 € gekostet hat. Kein Zins der Welt kommt da heran.
- Wenn du das Geld in 24 Monaten aufbringen kannst, nimm die zinsfreie Ratenzahlung. Sie kostet dich exakt den Festpreis und sonst nichts.
- Wenn du eine Finanzierungsrunde planst, sprich vorher mit deinen Investoren. Ein Dienstleister im Cap Table ist erklärungsbedürftig, und du willst diese Diskussion nicht mitten in der Runde führen.
- Wenn du nicht weißt, was dein Unternehmen wert ist, ist jede Prozentzahl geraten. Dann ist es zu früh — für uns beide.
- Wenn du allein entscheiden willst. Bei echten Anteilen reden wir mit. Wer das nicht möchte, nimmt die virtuelle Beteiligung oder zahlt.
- Wenn dein Geschäft schon läuft und Umsatz macht, ist die Umsatzbeteiligung meist das fairere Modell: Sie endet nach drei Jahren, ein Anteil bleibt.
Für wen es nicht geht
Bei diesen Berufen untersagt das Berufsrecht Beteiligungs- und Provisionsmodelle. Eine solche Abrede wäre nichtig und würde dir schaden statt nutzen. Die Liste gilt hier unverändert — für diese Berufe bleibt es beim normalen Festpreis oder bei der Ratenzahlung.
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte — § 49b Abs. 3 BRAO
- Steuerberatung — § 9 StBerG
- Ärztinnen und Ärzte sowie Heilberufe — § 31 MBO-Ä
- Apotheken, soweit verschreibungspflichtige Arzneimittel betroffen sind — Preisbindung nach AMPreisV und § 7 HWG
- Versicherungsberatung nach § 34d Abs. 2 GewO — BGH, Urteil vom 06.06.2019, I ZR 67/18
- Reine Vermittlungsgeschäfte ohne eigene Leistung
Möglich, aber mit Auflage
- Architektinnen und Architekten: seit der HOAI-Anpassung 2021 zulässig, die Honorarvereinbarung muss aber in Textform vorliegen. Machen wir ohnehin.
- Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO: in Teilbereichen zulässig (BGH I ZR 77/17). Wir klären es vorher mit eurer Rechtsberatung.
Die Alternativen
- Zinsfreie Ratenzahlung — du zahlst an und den Rest über 24 Monate. Kostet exakt den Festpreis, keinen Cent mehr. Der günstigste Weg, wenn dein Startup läuft.
- Beteiligung am Umsatz statt am Unternehmen — wir bekommen drei Jahre lang einen Anteil am Umsatz, danach ist Schluss. Gedeckelt, ablösbar, und dein Cap Table bleibt unberührt.
- Startup-Modell ohne Baukosten — gar keine Anzahlung, dafür eine höhere Umsatzbeteiligung über drei Jahre.
- Normaler Festpreis — wenn das Geld da ist, ist das immer die günstigste Variante. Wir sagen dir das auch dann, wenn du uns nicht danach fragst.
Rechtliches, kurz und vollständig
- Anteile gegen Dienstleistung gehen bei GmbH und UG nicht direkt: § 5 Abs. 4 GmbHG verlangt für Sacheinlagen Vermögensgegenstände mit feststellbarem Wert. Eine Dienstleistungsverpflichtung gehört nach herrschender Meinung nicht dazu. Bei der UG sind Sacheinlagen ohnehin ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
- Wer dir trotzdem „Anteile für Arbeit“ verspricht, verspricht etwas, das der Notar nicht beurkundet. Deshalb gibt es hier drei Wege statt eines Versprechens.
- Wir verrechnen unsere Rechnung niemals mit einer Bareinlage. Das wäre eine verdeckte Sacheinlage nach § 19 Abs. 4 GmbHG, und das Risiko läge bei dir.
- Die Abtretung echter Geschäftsanteile bedarf nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG der notariellen Beurkundung. Die Kosten fallen zusätzlich an.
- Das hier ist keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Wir sagen nicht, dass sich eine Beteiligung lohnt, und versprechen keine Rendite. Was in deinem Fall richtig ist, klärst du mit deiner Rechts- und Steuerberatung — wir bestehen sogar darauf.
Häufige Fragen
Kann ich euch einfach Anteile geben statt zu zahlen?
Bei einer GmbH oder UG nicht direkt. § 5 Abs. 4 GmbHG verlangt für Sacheinlagen Vermögensgegenstände mit feststellbarem Wert, und eine Dienstleistungsverpflichtung ist nach herrschender Meinung keiner. Bei der UG sind Sacheinlagen sogar ausdrücklich ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG). Wer dir das trotzdem anbietet, verspricht etwas, das der Notar nicht beurkundet. Deshalb arbeiten wir mit einer virtuellen Beteiligung, einem Wandeldarlehen oder dem Kauf eines bestehenden Anteils.
Warum verrechnet ihr eure Rechnung nicht einfach mit der Einlage?
Weil das eine verdeckte Sacheinlage nach § 19 Abs. 4 GmbHG wäre. Die Folge trägt nicht die Agentur, sondern der Gründer: Er wird von seiner Einlagepflicht nicht befreit und schuldet das Geld weiterhin. Angerechnet wird nur der Wert eines Vermögensgegenstands — eine Dienstleistung ist keiner, es bliebe also nichts anzurechnen. Wir machen das deshalb nicht, auch wenn es der bequemste Weg wäre.
Was ist eine virtuelle Beteiligung genau?
Ein Vertrag, der uns wirtschaftlich so stellt, als hielten wir einen Anteil — ohne dass wir einer werden. Ausgezahlt wird bei einem Verkauf des Unternehmens oder bei einer Gewinnausschüttung, vorher fließt nichts. Wir bekommen kein Stimmrecht, sitzen in keiner Gesellschafterversammlung und stehen in keiner Gesellschafterliste. Es braucht keinen Notar und keine Eintragung, und genau deshalb ist es bei diesen Beträgen der übliche und günstigste Weg.
Was passiert beim Wandeldarlehen, wenn nie eine Finanzierungsrunde kommt?
Dann bleibt es ein Darlehen. Es wandelt nicht, und es ist irgendwann zurückzuzahlen — das ist der wesentliche Unterschied zur virtuellen Beteiligung, bei der wir leer ausgehen, wenn nichts passiert. Ein Darlehen steht außerdem als Verbindlichkeit in deiner Bilanz und zählt ohne Rangrücktritt bei der Prüfung der Überschuldung mit (§ 19 InsO). Wenn dein Cashflow eng ist, ist das der falsche Weg.
Was kostet der Notar bei echten Anteilen und wer zahlt ihn?
Die Abtretung von Geschäftsanteilen bedarf nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG der notariellen Beurkundung. Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert und ergeben sich aus dem GNotKG — bei kleinen Beteiligungen meist im dreistelligen, bei größeren im vierstelligen Bereich. Eine belastbare Zahl nennt dir der Notar vorab; wir schätzen sie nicht. Unser Vorschlag ist, die Kosten je zur Hälfte zu tragen. Das gehört in den Vertrag, bevor jemand einen Termin macht.
Wie kommt ihr auf die Bewertung meines Startups?
Gar nicht — allein jedenfalls nicht. Die Bewertung ist ein Verhandlungsergebnis aus Umsatz, Kundenzahl, Team, Markt und dem, was für Vergleichbares gezahlt wird. Im Rechner trägst du deine eigene Annahme ein, und deshalb zeigen wir das Ergebnis als Spanne statt als exakte Zahl. Wenn du keine Vorstellung hast, trag 0 ein: Dann rechnen wir bewusst nichts aus, statt dir eine Zahl vorzusetzen, die wir nicht kennen.
Wann sollte ich das lieber lassen?
Wenn du das Geld hast oder es über 24 Monate aufbringen kannst. Ein Anteil ist das teuerste Geld, das du aufnehmen kannst — bei einer späteren Bewertung von 10 Millionen ist ein Prozent 100.000 €, für eine Website, die 8.000 € gekostet hat. Auch wenn du eine Finanzierungsrunde planst, solltest du vorher mit deinen Investoren sprechen. Und wenn du nicht weißt, was dein Unternehmen wert ist, ist es schlicht zu früh.
Ist das eine Kapitalanlage, die sich für euch lohnt?
Das wissen wir nicht, und wir behaupten es auch nicht. Wir sagen nirgends, dass sich eine Beteiligung lohnt oder eine Rendite bringt — das wäre eine Aussage, die wir nicht belegen können, und Anlageberatung machen wir ohnehin nicht. Was wir sagen können: Bei den meisten Startups wird aus so einer Beteiligung nichts, und dann haben wir für 30 % des Preises gearbeitet. Das ist unser Teil des Risikos.